Medizinrecht

Behandlungsfehler

Ärztemangel, Zeitdruck und Stress sind der Grund für solche Fehler. Sie, als Patient, haben dann darunter zu leiden.

Wir machen Schmerzensgeld und Schadensersatz für Sie geltend und gehen außergerichtlich und gerichtlich gegen die Ärzte vor.

Mögliche Behandlungsfehler sind z. B.:

  • Geburtsschäden
  • Lagerungs-, Pflegefehler
  • Fehlerhafte oder fehlende Aufklärung
  • Organisationsmängel
  • Fehlerhafte oder verzögerte Diagnose
  • Behandlungsfehler von Zahnärzten, (Haus-) Ärzten, Chirurgen

Verfahrensgang

Es gibt viele Möglichkeiten einen Behandlungsfehler festzustellen, z.B.

  • MDK
  • Gutachterkommission
  • Privatgutachten
  • Klageverfahren

 

Wir arbeiten mit der Krankenkasse und vielen Schlichtungsstellen und Privatgutachter eng zusammen und helfen Ihnen dabei, den für Sie besten Weg zu gehen.

Als Fachanwälte für Medizinrecht stehen wir Ihnen beim Kampf gegen die Haftpflichtversicherungen, Krankenhäuser und Ärzte zur Seite.

Wir kämpfen für Sie – unabhängig, persönlich, kompetent!

Schildern Sie uns Ihren Fall, wir beraten Sie im Erstgespräch kostenlos.

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