Medizinrecht
Als Fachanwälte für Medizinrecht vertreten wir ausschließlich die Patientenseite, das sind wir unseren Mandanten schuldig.
Egal, ob Fehler bei der Diagnose, bei der OP, in der Pflege oder bei der Aufklärung passiert sind - das Medizinrecht, insbesondere das Arzthaftungsrecht, hat ein großes Spektrum und befasst sich mit Verstößen der Ärzte gegen ihre Sorgfaltspflicht.
Behandlungsfehler
Ärztemangel, Zeitdruck und Stress sind der Grund für solche Fehler. Sie, als Patient, haben dann darunter zu leiden.
Wir machen Schmerzensgeld und Schadensersatz für Sie geltend und gehen außergerichtlich und gerichtlich gegen die Ärzte vor.
Mögliche Behandlungsfehler sind z. B.:
- Geburtsschäden
- Lagerungs-, Pflegefehler
- Fehlerhafte oder fehlende Aufklärung
- Organisationsmängel
- Fehlerhafte oder verzögerte Diagnose
- Behandlungsfehler von Zahnärzten, (Haus-) Ärzten, Chirurgen
Verfahrensgang
Es gibt viele Möglichkeiten einen Behandlungsfehler festzustellen, z.B.
- MDK
- Gutachterkommission
- Privatgutachten
- Klageverfahren
Wir arbeiten mit der Krankenkasse und vielen Schlichtungsstellen und Privatgutachter eng zusammen und helfen Ihnen dabei, den für Sie besten Weg zu gehen.
Als Fachanwälte für Medizinrecht stehen wir Ihnen beim Kampf gegen die Haftpflichtversicherungen, Krankenhäuser und Ärzte zur Seite.
Wir kämpfen für Sie – unabhängig, persönlich, kompetent!
Schildern Sie uns Ihren Fall, wir beraten Sie im Erstgespräch kostenlos.
Kontakt
Tel: +49 941 780 39-0
Fax: +49 941 780 39-29